Informationen für Patienten

Die Kosten für eine Psychotherapie werden auf Antrag von der Krankenkasse übernommen. Deshalb benötigen Sie beim ersten Besuch Ihre Versicherungskarte sowie eine Überweisung zur Psychotherapie.

Im ersten Gespräch wird zunächst die Notwendigkeit einer psychotherapeutischen Behandlung geklärt. Es soll eine vertrauensvolle Beziehung zwischen Ihnen und mir hergestellt werden. Außerdem erhalten Sie Informationen über den weiteren Ablauf der psychotherapeutischen Behandlung.

Erweist sich eine Psychotherapie als notwendig, wird in der Regel nach weiteren zwei bis drei Probestunden bei Ihrer Krankenkasse ein Antrag auf Kostenübernahme für die Behandlung gestellt.

Sind Sie privat versichert, so erkundigen Sie sich bitte vor Aufnahme einer Behandlung, ob und in welchem Umfange psychotherapeutische Behandlungen zu den Leistungen in Ihrem Versicherungsvertrag gehören.

Sollten Sie beihilfeberechtigt sein, so gelten hier besondere Regelungen, über die Sie sich bei der für Sie zuständigen Beihilfestelle erkundigen können. Bitte lassen Sie sich in diesem Fall die notwendigen Formulare zusenden.

Sofern es Untersuchungs- oder Entlassungsberichte gibt, ist es hilfreich, wenn Sie diese zum Erstgespräch mitbringen.

Wichtig für Sie: Die ärztliche Schweigepflicht umfasst natürlich alle psychotherapeutischen Gesprächsinhalte. Die Krankenkassen erfahren keine inhaltlichen Informationen.

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Terminvergabe

Besuche und Therapiesitzungen in meiner Praxis sind ausschließlich nach vorheriger telefonischer Terminabsprache möglich.

Kosten

Hier finden Sie Informationen zur Kostenübernahme durch Gesetzliche und Private Krankenversicherungen, sowie für Selbstzahler.